Eiderheim Produkte für Jagd, Natur und Garten

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Das Eiderheim, eingebettet im schönen Eidertal von ursprünglicher Natur, gehört zum Landesverein für innere Mission in Schleswig-Holstein, der im Raum Holstein für seelisch erkrankte Menschen, für Menschen mit Behinderungen, für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und für Menschen, die im Alter Pflege benötigen, differenzierte Unterstützungsmöglichkeiten bietet.

Das Eiderheim bietet behinderten Menschen ein ideales Angebot in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Förderung.

Jeder Mensch verfügt über Begabungen und Fähigkeiten, die er entdecken und entwickeln kann. Die Mitarbeiter sind dabei Partner und bieten berufliche Bildung, gezielte Begleitung und Weiterbildung am Arbeitsplatz. Das Ziel ist es, jedem ein möglichst unabhängiges Leben zu ermöglichen.

Etwa 110 Menschen mit Behinderungen finden in Wohngruppen auf dem Eiderheimgelände und in Aussenwohngruppen ihren Lebensmittelpunkt. Wohnen heißt Zuhause sein, dafür steht einerseits das differenzierte Wohnangebot und auf der anderen Seite ein breites Freizeitangebot mit der entsprechenden Betreuung.

Die Diakonischen Wurzeln des Landesvereins und seine Orientierung an christlich-ethischen Grundwerten sind die wichtigste Grundlage für einen würdevollen Rahmen in den Werkstätten.

Wir verstehen uns als Partner von Industrie, Handwerk und privaten Auftraggebern. Die geforderten Leistungen werden verlässlich und auf qualitativ hohem Niveau erbracht.

Die Vielfalt an Gewerken bietet den 300 beschäftigten Menschen mit Behinderung eine qualifizierte berufliche Bildung und einen ihren Neigungen, Fähigkeiten und ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz im Rahmen eines Arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses.

Unsere Einrichtung ist nach §142 SGB IX als Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) anerkannt. 50 % der erbrachten Arbeitsleistung können nach §140 des SGB IX mit der zu entrichtenden Ausgleichsabgabe verrechnet werden.

Das bedeutet: Unternehmen, die eine vorgeschriebene Anzahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Bei Aufträgen, die an eine WfbM vergeben werden, können diese Unternehmen 50 % der Arbeitsleistung mit der Ausgleichsabgabe verrechnen. Die Arbeitsleistung wird bei Bedarf in der Rechnung ausgewiesen.